Im Jahr 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Unternehmen in der EU entsprechende Systeme schaffen müssen, damit die Mitarbeiter ihre geleistete Arbeitszeit festhalten können. Die Umsetzung dieser Vorgabe wurde den nationalen Gesetzgebern übertragen. Allerdings erfolgte in Deutschland danach keine gesetzliche Änderung.
